Bürgerinitiative "An der Hand"

Vielen Dank für die großartige Unterstützung! Dem Parlament konnten insgesamt 22.239 Unterschriften übergeben werden. Damit ist "An der Hand" eine der erfolgreichsten parlamentarischen Bürgerinitiativen in Österreich!

Das Parlament hat sich einstimmig für die Umsetzung der ersten drei Forderungen der Bürgerinitiative ausgesprochen: für eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin, die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege. Nun liegt der Auftrag bei der Regierung: Wir hoffen auf eine rasche Umsetzung dieser wichtigen Inhalte!

Unsere Forderung einer Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) in der Verfassung konnte im Parlament zwar die Unterstützung des ÖVP-Klubs, aber keine Mehrheit finden. Es ist allerdings auch ein Erfolg, dass die guten österreichischen Schutzbestimmungen so wie sie sind beibehalten werden. Das ist in Europa heute keine Selbstverständlichkeit. 

Wir danken herzlichst für Ihre großartige Unterstützung!


an der hand

 

Argumente der Kritiker

... eines verfassungsrechtlichen Schutzes gegen Tötung auf Verlangen und unsere Erwiderung:

"Ein verfassungsrechtliches Verbot könnte die Patientenverfügung aushebeln oder eine Behandlungspflicht schaffen."

Das stimmt nicht. Eine aktive Handlung – nämlich ein Tötung auf Verlangen - ist etwas ganz anderes als jemanden an seinem Gebrechen sterben lassen.

Sowohl der Text der Bestimmung als auch die erläuternden Materialien zum Gesetz sollen festhalten, dass an der Patientenverfügung nicht gerüttelt und auch keine Behandlungspflicht eingeführt wird.

"Jede Generation soll selbst entscheiden. Ein Verfassungsgesetz gibt zu viel vor."

Wer diese Entscheidung trifft, entscheidet nicht über sich selbst, sondern über die jeweils ältere Generation. Die nächste Generation würde also über uns bestimmen.

Es gibt manchmal Mehrheiten für Dinge, die negative Auswirkungen haben. Bei der Euthanasie sind dies z.B. die große Missbrauchsanfälligkeit und der Druck, den eine Liberalisierung auf sterbende Menschen erzeugen würde. Wenn wir so etwas kommen sehen, müssen wir es zu verhindern versuchen.

"Die Verfassung soll von 'ideologischen Duftmarken' (Prof. Kopetzki) frei bleiben."

Den österreichischen Konsens für Palliativmedizin und gegen Tötung auf Verlangen, als „ideologische Duftmarke" zu bezeichnen, ist insbesondere im Anbetracht der Geschichte Österreichs inakzeptabel. 

Aber kann man fordern, dass eine Verfassung frei von einem Menschenbild sein soll? Das ist jedenfalls unmöglich.

"Wir haben einen Konsens, die Verfassung zu säubern und nicht mehr so viele Verfassungsbestimmungen zu machen. Also bitte nicht wieder eine Verfassungsbestimmung!"

Kosmetische Überlegungen stehen dringenden Anliegen nach. Fragen über Leben und Tod gehenvor.

"Der Wille des Menschen muss Vorrang haben."

Der Wille des Menschen ist nie autonom. Er ist immer kontext-abhängig. "In der überwiegenden Mehrheit der Fälle heißt 'Ich will nicht mehr leben' nur 'Ich will so nicht mehr leben'. Mit guter Palliativbetreuung schwindet der Wunsch ,nicht mehr leben' zu wollen." (Dr. Athe Grafinger, Internistin und Palliativmedizinerin, 26. Mai 2014, Die Presse).

"Man muss jene Fälle überdenken, in denen 'ein unermessliches menschliches Leidenvorliegt.'" (Druml)

Ein Gesetz macht man nicht für Ausnahmefälle. Öffnet man die Tür nur einen kleinen Spaltbreit, bricht der Damm ein. Dann besteht die große Gefahr des Missbrauchs und des Drucks, sterben wollen zu müssen.

Für besonders schwere Fälle und Verzweiflungstaten sieht das Strafrecht außerdem die Regelung des Notstands vor.

"Es gibt keinen Bedarf, die Verfassung zu ändern."

Die Rechtssprechung des EGMR hat sich fragwürdig entwickelt. Geprüft wird nicht, ob ein Gesetz menschenrechtskonform ist, sondern immer nur ob ein Beschwerdeführer gegen das Verbot recht hat. Somit wird der Schutz des Artikels 2 der EMRK immer mehr ausgehöhlt. Was in anderen EU - Ländern bereits akzeptierte Praxis ist, steht in Österreich vor der Tür. Es besteht also sehr wohl Bedarf, einen festen Damm zu bauen.


spacer

Wir nehmen Stellung

Dr. Andreas Khol - Obmann Seniorenbund

"Wer gegen die Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen in der Verfassung ist, ist gegen den derzeitigen Status quo. Die Argumentation mit Härtefällen soll nur das Tor öffnen. Von der Ausnahme kann man nicht auf die Regel schließen." ...

Kardinal Christoph Schönborn

"In allen Ländern, in denen Eu­thanasie erlaubt ist, sehen wir, dass immer mehr Schran­ken fallen. Der Tod durch den Arzt ersetzt immer öfter die Thera­pie. In Öster­reich können wir einen humaner­en Weg gehen - indem wir unsere guten Ge­setze absichern und indem wir sicher­stellen, dass Men­schen in aussichtslosen Situation­en nicht die Gift­spritze, sondern Zuwen­dung, Lin­derung und Pflege zuteil wird. Ich freue mich, dass sich enga­gierte Men­schen mit einer par­lamen­tarischen Bür­ger­initia­tive für dieses Ziel einsetzen."

F.-J. Huainigg, ÖVP-Behindertensprecher

"Wir leben in der „Licht ins Dunkel"-Gesellschaft. Behinderte Menschen sind Opfer, Leidende und Sterbende. Es kommen immer weniger behinderte Kinder zur Welt, da das als das schlimmste aller Schicksale dargestellt wird." ...
mehr...

Susanne Kummer, Ethikerin, Wien

"Töten als ärztliche Dienstleistung ist keine Option. Unsere Kultur lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinanderstehen. Wir schulden unseren Kindern, Kranken und Alten eine Kultur des Beistands und Lebenshilfe - bis zuletzt."

Dr. Gudrun Kugler, Erstunterzeichnerin

"Zivilisation heißt auch, die Würde eines kranken, unproduktiven, sterbenden Menschen zu schützen, auch wenn es etwas kostet. In unserer Gesellschaft muss Platz sein für das Welke!"

Ing. Norbert Hofer, 3.Nationalratspräs.

„Die FPÖ spricht sich klar gegen die aktive Sterbehilfe aus. Die Würde des Menschen ist für uns unantastbar. Die sogenannte aktive Sterbehilfe ist keine Errungenschaft einer humanistischen Gesellschaft sondern das glatte Gegenteil. Die Palliativmedizin ist weit entwickelt und es ist gut, wenn sie künftig einen höheren Stellenwert erhält.“

Prim. Dr. Rudolf Likar, Palliativmedizin

"In der tatsächlich erkrankten Situation muss es niemals zu aktiver Sterbehilfe kommen, da ein Mensch durch palliative Unterstützung würdig leben kann bis zum Schluss."
mehr...

Gen.sekretär NAbg. Dr. Marcus Franz (TS)

„Als Arzt halte ich die österreichischen Gesetze im Hinblick auf die Versorgung von Todkranken für ideal. Die passive indirekte Sterbehilfe, so wie sie bei uns gelebt wird, scheint mir die europaweit beste Lösung und sollte beispielgebend für die anderen Länder sein. Wenn wir diese Realität in der Verfassung verankern – umso besser!“